Kirchenvorstandswahl am 20.10.2024 – Infos

Termin

Am 20. Oktober 2024 findet die Kirchenvorstandwahl für die Wahlperiode 2024-2030 statt.

Allgemeine Briefwahl und Wahllokale

Alle wahlberechtigten Gemeindeglieder werden zwischen Mitte und Ende September automatisch Briefwahlunterlagen zugesandt bekommen. Sie müssen dafür selber nichts veranlassen.

Daneben wird es am 20. Oktober in der Kirchengemeinde Großgarnstadt und Ebersdorf auch jeweils ein Wahllokal geben.

Die Öffnungszeiten der Wahllokale sind wegen der allgemeinen Briefweahl kurz gehalten.

Wahllokal in Großgarnstadt: 11.00 bis 12.00 Uhr (im Anschluss an den Gottesdienst), Wankhaus in der Kirchstraße 6.

Wahllokal in Ebersdorf: 10.00 bis 11.00 Uhr, sowie 14.00 bis 16.00 Uhr Laurentiuskirche, (Canterstraße 39, barrierefreier Zugang über Pfarrgasse).

Unabhängig vom Wohnort in der Pfarrei Ebersdorf Großgarnstadt können Sie zwischen den beiden Wahllokalen frei wählen. Bringen Sie unbedingt ihre Wahlbenachrrichtigung mit.

Zwischen dem 23. September und dem 6. Oktober wird das Wahlberechtigtenverzeichnis im Pfarramt aufliegen. Hier können Sie prüfen lassen, ob Sie im Wahlverzeichnis aufgeführt sind. Dies ist dann sinnvoll, wenn Sie erst kürzlich zugezogen sind. Um in unserer Pfarrei wählen zu dürfen, müssen Sie evangelisch sein und seit mindestens drei Monaten ihren ersten Wohnsitz in der Kommue Ebersdorf haben.

Der Wahlvorschlag  (in alphabetischer Reihenfolge)

Ina Bauersachs Großgarnstadt
Dorothea Boor Frohnlach
Michael  Butz Ebersdorf
Andrea Knauer Friesendorf
Sandra Knorr Frohnlach
Heidemarie-Sabine Löw Ebersdorf
Gerlinde  Mai Ebersdorf
Niklas Mielke für Oberfüllbach
Bernd Morgenthum Ebersdorf
Kristina Müller Oberfüllbach
Maro Ritter Friesendorf

Gemeinsamer Kirchenvorstand für Ebersdorf und Großgarnstadt

Für unsere Pfarrei haben sich die Kirchenvorstände Großgarnstadt und Ebersdorf entschlossen, zukünftig nur noch einen Kirchenvorstand wählen zu lassen. Daher wird es einen gemeinsamen Wahlvorschlag (und damit Stimmzettel) für Ebersdorf und Großgarnstadt geben. Die Kandidierenden werden zwar mit dem Wohnort auf den Wahlzetteln vermerkt sein, sie vertreten aber nicht ausschließlich ihren Wohnort. Alle Kirchenvorstände haben das Ganze der Pfarrei im Blick. Dies umso mehr, als wir uns ja bereits auf dem Weg zur Gemeindevereinigung befinden.

Die Wahl

In den neuen gemeinsamen Kirchenvorstand werden am 20. Oktober 8 Personen gewählt. Die Wählerinnen und Wähler können auf Ihrem Stimmzettel bis zu 8 unterschiedliche Personen ankreuzen (Häufelung ist NICHT möglich). Bei der Auswahl sind sie nicht auf die eigene Kirchengemeinde beschränkt.

Berufungen

Das Kirchenvorstandswahlgesetz sieht die Ergänzung des neu gewählten Gremiums durch Berufung vor.

 

In unserem Fall werden die neu gewählten Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher zeitnah zwei Mitglieder in ihren Kreis berufen. Die berufenen Kirchenvorstände haben die gleichen rechte und Pflichten wie die Gewählten.

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